Feinstaubplakette
Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
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Sparen Sie Kfz-Steuern !
Die KFZ-Steuer trifft viele Fahrer von älteren Fahrzeugen nach der letzten Erhöhung der KFZ-Steuer in 2005 besonders hart. Doch es gibt für viele einen Ausweg. Durch einen Zusatzkatalysator, Aufrüstkatalysator oder durch ein Kaltlaufregelsystem (KLR) können sie die Abgasnorm ihres Fahrzeuges auf Euro2 oder sogar D3 verbessern.
Durch ein Kaltlaufregelsystem (KLR) läßt sich eine höhere und damit auch eine steuerlich deutlich günstigere Abgasnorm erreichen. Fahrzeuge mit U-Kat, Diesel-PKW oder auch G-KAT-Fahrzeuge lönnen mit Hilfe einse KLR-Systems auf die jeweils bestmögliche Abgasnorm umgerüstet werden. Durch Umrüstung erfüllen G-KAT Fahrzeuge die ursprünglich das Euro-1-Niveau erreicht haben, teilweise die EURO-2-Norm oder sogar die steuerlich noch vorteilhaftere D3-Norm, der vorhandene Katalysator muss natürlich funktionsfähig sein.
Die Vorteile:
- günstige Kraftfahrzeugsteuer durch Einhaltung der D3-/Euro 2Grenzwerte
- kein Eingriff in die Motor- oder Fahrzeugelektronik
- schnelle und einfache Montage
- wartungsfreier Betrieb
- Weiterverwendung des vorhandenen, intakten Katalysators
- Motor- und Katalysatorschonend
- ev. leichte Verbrauchsreduzierung im Kurzstreckenverkehr
- keine AU nach Systemeinbau
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