Feinstaubplakette
Im
März 2007 ist die neue
Verordnung zur Kennzeichnung
von Kraftfahrzeugen nach
Schadstoffgruppen in Kraft
getreten. Gegenstand dieser
Regelungen ist einerseits
die Einrichtung von
Umweltzonen und andererseits
die Kennzeichnung von
Fahrzeugen mit Plaketten
nach festgelegten
Schadstoffgruppen. In
ausgewiesenen Umweltzonen
dürfen nur noch Fahrzeuge
verkehren, die mit der
entsprechenden neuen
Plakette an der
Windschutzscheibe
gekennzeichnet sind. Dies
gilt grundsätzlich nicht nur
für den Durchgangsverkehr
sondern auch für Anwohner
und Besucher in Umweltzonen.
Bei uns
nur 5.- EUR incl. MWST
Sparen Sie
Kfz-Steuern !
Die
KFZ-Steuer trifft viele
Fahrer von älteren
Fahrzeugen nach der letzten
Erhöhung der KFZ-Steuer in
2005 besonders hart. Doch es
gibt für viele einen Ausweg.
Durch einen
Zusatzkatalysator,
Aufrüstkatalysator oder
durch ein
Kaltlaufregelsystem (KLR)
können sie die Abgasnorm
ihres Fahrzeuges auf Euro2
oder sogar D3 verbessern.
Durch ein
Kaltlaufregelsystem (KLR)
läßt sich eine höhere und
damit auch eine steuerlich
deutlich günstigere
Abgasnorm erreichen.
Fahrzeuge mit U-Kat,
Diesel-PKW oder auch
G-KAT-Fahrzeuge lönnen mit
Hilfe einse KLR-Systems auf
die jeweils bestmögliche
Abgasnorm umgerüstet werden.
Durch Umrüstung erfüllen
G-KAT Fahrzeuge die
ursprünglich das
Euro-1-Niveau erreicht
haben, teilweise die
EURO-2-Norm oder sogar die
steuerlich noch
vorteilhaftere D3-Norm, der
vorhandene Katalysator muss
natürlich funktionsfähig
sein.
Die Vorteile:
- günstige
Kraftfahrzeugsteuer durch
Einhaltung der D3-/Euro
2Grenzwerte
- kein Eingriff in die
Motor- oder
Fahrzeugelektronik
- schnelle und einfache
Montage
- wartungsfreier Betrieb
- Weiterverwendung des
vorhandenen, intakten
Katalysators
- Motor- und
Katalysatorschonend
- ev. leichte
Verbrauchsreduzierung im
Kurzstreckenverkehr
- keine AU nach
Systemeinbau
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